Verpflichtend umzusetzende Maßnahmen!

25.10.2020

Aufgrund des in Schleswig-Holstein immer weiter ansteigenden Infektionsgeschehens, möchten wir Euch vorsorglich auf die Maßnahmen aufmerksam machen, die die Landesregierung am 20. Oktober 2020 mit dem Erlass zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Oktober zur Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht hat. Mit dem Erlass werden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt, die auch den Sport in unserem Land betreffen, wenn der 7-Tage-Inzidenz-Wert über 50 steigt.

Öffentlicher Raum:

Es gilt eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen.  

Abweichende Regelungen zur Kontaktbeschränkung und Personenzahlbegrenzung aus § 11 Sport (z.B. vorbereitendes Training auf Wettkämpfe bzw. Wettkämpfe selbst) fallen weg.

Bleibt Gesund!

Der Turn- und Sportschützenverein Busdorf e.V. – Mehr als ein Sportverein!