Sport mit uns in Corona-Zeiten

26.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

mit Wirkung von Montag, dem 22.11.2021, wurden erneut durch die SH-Landesregierung die Regeln für die Ausübung des Sports angepasst.

Die wesentlichen Änderungen:

Bei Sportausübung gilt in Innenbereichen die 2G-Regeln, auch für ehrenamtliche Übungsleiter, Trainer, Betreuer und Besucher sowie Zuschauer

Es dürfen nur folgende Personen eingelassen werden:

 

# Personen, die geimpft oder genesen sind,

 

# Kinder bis zur Einschulung,

 

# Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,

 

# Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und getestet sind.

 

Zum Schutz unser aller Gesundheit empfehlen wir bei Teilnahme an unseren Sportangeboten einen tagesaktuellen Schnelltest durchzuführen.

 

Überprüfung Impf-, Genesenen- oder Testnachweis

Der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis muss für alle Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt.

 

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Unsere Übungsleiter, Trainer und Betreuer werden die notwendigen Überprüfungen durchführen und unter Beachtung der aktuellen Datenschutzrichtlinien dokumentieren.